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Kicker Kreisverband Kleve (KKV Kleve) Regelwerk § 1 Spielgerät Dieses Regelwerk stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
§ 1 Spielgerät Im KKV Kleve wird ausnahmslos an Original Kicker Tischfußballgeräten
gespielt. Die im Gerät eingebauten Stangen sind Hohlstangen. Die
Griffe sind Holzgriffe in der Originallänge. § 2 Spielgeräte Zustand Jeder am Spielbetrieb teilnehmende Spieltisch hat in einwandfreiem Zustand zu sein. Hierfür ist der ausrichtende Verein verantwortlich. Ersatzteile müssen in ausreichender Form vorhanden sein. § 3 Spielmodus Der Spielmodus richtet sich nach der jeweiligen Veranstaltung. Details sind in den weiteren Paragrafen aufgenommen worden. Änderungen können bei den Veranstaltungen durch einfachen Mehrheitsbeschluss vorgenommen werden. § 4 Spielaufnahme Die Spielaufnahme erfolgt grundsätzlich durch einen ruhenden Ball
auf der Fünferreihe. § 5 Ball im Aus Ein Ball ist erst im Aus, wenn er etwas berührt, was nicht zum Spielfeld
gehört oder durch fremde Einwirkung nach Verlassen in das Spielfeld
zurückgebracht wird. § 6 Toter Ball Ein im Spielfeld unerreichbarer Ball ist ein Toter Ball. § 7 Torerfolg Als Torerfolg zählt jeder Ball, der durch Spielfiguren, Stangen
oder Spielfeldrand ins Tor gelangt, auch wenn er wieder ins Spielfeld
zurückspringt. § 8 Passen und Schießen Nach erfolgter Spielaufnahme darf aus jeder Position des Balles ein Tor erzielt oder gepasst werden. § 9 Rundschlag Das Rundschlagen der ballführenden Stange beim Schussversuch ist
grundsätzlich verboten. § 10 Seitenwechsel Nach Ende des Satzes werden die Seiten gewechselt. Durch diesen Seitenwechsel wechselt auch das Anstoßrecht. § 11 Positionswechsel Die Doppelpartner können max. 2mal pro Satz ihre Position wechseln, aber nur nach einem Torerfolg. § 12 Ein- bzw. Auswechslung Die Anzahl der Auswechselungen ist nicht begrenzt. Ein Spieler der ausgewechselt wurde, darf nicht zurück ins Spiel. Es darf nur gewechselt werden, wenn ein Tor erzielt wurde. Nach Beendigung der ersten 9 Doppelpartien wird neu aufgestellt. Bisherige Aufstellungen bzw. Aus- und Einwechselungen bleiben unberücksichtigt. § 13 Zeitlimit Der Ball darf nicht länger als 20 Sekunden auf einer Stange gehalten
werden. Torwart und Zweierreihe zählen als eine Stange. § 14 Spielunterbrechung Außerordentliche Stops, z.B. Tisch wackelt, Dreck auf der Platte, dürfen nur mit Zustimmung des Gegners genommen werden. § 15 Beeinflussung des Tisches Jedes Rütteln, Rutschen oder Anheben des Tisches ist verboten. Ob
bewusst oder unbewusst. Der Ball kommt dann an die Stelle zurück,
wo er dem Gegner weggeschlagen wurde. Ein dadurch erzieltes Tor zählt
nicht. Das Spiel wird dann in der Torwartecke des Gegners neu aufgenommen. § 16 Sprache Gespräche am Tisch sollten sich auf die Verständigung eines
Doppels untereinander beschränken. Äußerungen an die gegnerische
Mannschaft, mit Ausnahme von ehrlichen Komplimenten, sind zu unterlassen. § 17 Rauchen und Trinken Rauchen und Trinken ist an den Geräten verboten. § 18 Hineingreifen in das Spielfeld Es ist immer erlaubt in das Spielfeld zu greifen, wenn der Gegner zustimmt. Z.B. entfernen von Schmutz (Fertig/Ja) § 19 Veränderungen am Tisch Niemand darf Veränderungen vornehmen, welche die Spieleigenschaften des Tisches verändern. Als Schmiermittel für die Stangen verwenden alle Vereine im Kreis Pronto (Möbelpolitur). Es ist dem Gastverein unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Das Aufbringen von Zinkoxid kann nur in Absprache mit dem Gegner erfolgen. Das Zinkoxid sollte im Ballschacht auf die Bälle aufgetragen werden und nicht direkt auf die Spielfläche. Die Verwendung sollte dezent erfolgen. Sollte eine Figur abbrechen, während diese den Ball berührt, wird das Spiel nach der Reparatur an dieser Stelle wieder neu aufgenommen. Ein hierbei erzieltes Tor zählt nicht. § 20 Spielmodus Meisterschaft Die Meisterschaft wird in einem Hin- und Rückspiel ausgetragen.
Jeder spielt gegen jeden.
Der Spielbetrieb ist auch mit 5 Spielern möglich. Hierbei werden die 3 Doppelpartner aus den 4 Spielern gelost. Einwechslungen sind bei dem Spielbetrieb mit 5 Spielern nicht möglich. Sollten nur 4 Spieler einer Mannschaft anwesend sein, so gilt das 3. Doppel dieser Mannschaft als verloren. Nach Abschluss der ersten 9 Partien wird eine neue Aufstellung erstellt. Nach Erstellung der Aufstellung für die beiden Runden ist eine Veränderung nicht mehr möglich. Bei Verletzungen oder vorzeitiger Abreise gelten die noch zu spielenden Spiele dieses Doppels als verloren (bei 6 Spielern ist eine Ein- bzw. Auswechslung möglich - jedoch keine Reduzierung auf 5 Spieler). Die Spiele werden so lange fortgesetzt, bis eine Mannschaft 19 Punkte
erreicht hat. Haben beide Teams nach Ablauf der 18 Doppelpartien je 18
Punkte, so wird dieses Spiel als Unentschieden gewertet. § 21 Spielmodus Einzelmeisterschaft Spielberechtigt sind nur in Vereinen des KKV gemeldete Spieler. 1. 40 % Die Vorrunde wird in Gruppenspielen abgehalten. Hierbei werden die 4
Erstplatzierten der letzten Einzelmeisterschaft als Gruppenköpfe
der Gruppen 1 - 4 gesetzt. Alle anderen Spieler werden zugelost. § 22 Spielmodus Doppelmeisterschaft Spielberechtigt sind nur im KKV Kleve gemeldete Spieler. Analog der Einzelmeisterschaft wird auch die Doppelmeisterschaft in der Vorrunde in Gruppen gespielt. Es gelten für die Anzahl der Partien und Bälle sowie für die Weiterleitung der Ergebnisse die Beschreibungen der Einzelmeisterschaft. Abweichend zur Einzelmeisterschaft wird die Doppelmeisterschaft auch
in der zweiten Phase in Gruppen gespielt. Die Überleitung in die
2. Runde wird durch die Ergebnisse der 1. Runde komplett erspielt. Die 2 besten Teams der beiden Gruppen spielen über Kreuz die Halbfinal-Begegnungen. Hierbei werden wie im anschließend stattfindenden kleinen und großen Finale 2 Gewinnsätze a max. 11 Bälle gespielt. Wechselvorschriften gelten analog Einzelfinale. § 23 Spielmodus Mannschaftsmeisterschaft Zum Abschluss einer jeden Saison wird eine Mannschaftsmeisterschaft ausgetragen.
Hierbei treten alle im Verband gemeldeten Teams an. Jedes Team hat sein
Spielgerät zum Austragungsort zu liefern und abzuholen. Die Platzierungen erfolgen aufgrund der erzielten Punkte aus den Spielen. Bei Punktgleichheit der erstplazierten Teams erfolgt ein Entscheidungsspiel wie im vorab beschriebenen Modus. Alle anderen Platzierungen werden aufgrund der erzielten Ergebnisse ermittelt. § 24 Spielmodus DYP-Turnier z.Zt. ausgesetzt § 25 Protest Verstöße gegen die Spielregeln oder sonstige Gründe können
durch einen Protest belegt werden. Der Protest ist auf dem Spielberichtsbogen
festzuhalten (Kennzeichnung als Protest unbedingt erforderlich - siehe
§ 16 - Sprache. § 26 Schiedsstelle Bei Streitigkeiten hinsichtlich der Regelauslegung bzw. eines Fehlverhaltens zwischen zwei Parteien entscheidet der gesamte Verband. Zunächst ist der Vorsitzende des KKV Kleve zu unterrichten. Dieser wird umgehend die anderen Vereine über den Sachverhalt informieren. Sofern möglich werden die Vereine schriftlich zu den Vorgängen Stellung nehmen. Sollte auf schriftlichem Wege keine Einigung erzielt werden können, so wird eine Sondersitzung einberufen. Aus Vereinfachungsgründen können diese Sitzungen auch an den Terminen der Einzel-, Doppel- oder Mannschaftsmeisterschaft einberufen werden. Alle nicht betroffenen Vereine haben ein Stimmrecht. Der Vorsitzende des KKV hat, sofern es nicht seinen eigenen Verein betrifft, ein zusätzliches Stimmrecht. Die Entscheidung ist für die betroffenen Parteien bindend und kann nicht angefochten werden. § 27 Mannschaftsmeldung Zu Beginn einer jeden Saison erstellt jeder Verein eine Mannschaftsmeldung
der für die kommende Saison gemeldeten Spieler. Insofern kein Pass
vorliegt, ist dieser bei dem Vorstand des KKV Kleve zu beantragen. Sollte
bereits ein Spielerpass vorliegen, der für einen anderen Verein ausgestellt
wurde, so ist dieser Pass zwecks Änderung an den Vorstand des KKV
Kleve weiterzuleiten. § 28 Wechselfristen Der Wechsel eines Spielers ist nur bis zum 1. Spieltag der betroffenen
Teams möglich. § 29 Gebührenordnung
§ 30 Sonstiges Sollten die vorab aufgeführten Regeln den Vereinbarungen der Jahreshauptversammlungen widersprechen, so gelten die in den Jahreshauptversammlungen getroffenen Vereinbarungen.
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